Berufsverband der
Gebärdensprachdolmetscher/-innen
in Norddeutschland (BGN) e.V.

zur Auswahl

Aufnahmerichtlinien


[ beschlossen auf der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung am 10.06.1998;
zuletzt geändert auf der 51. ordentlichen Mitgliederversammlung am 04.11.2017 ]


1. Voraussetzungen der Bewerber/-innen

1.1 Als ordentliche Mitglieder des Berufsverbandes können aufgenommen werden:

1.2 Als außerordentliche Mitglieder des Berufsverbandes können Bewerber/-innen aufgenommen werden, die:

2. Aufnahmeverfahren

2.1 Ordentliche Mitgliedschaft

Ein formloser Antrag auf den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Prüfungsnachweis) in der Geschäftsstelle einzureichen. Nach Eingang des Antrages wird die Bewerberin/der Bewerber zu einem Aufnahmegespräch mit zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes oder einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands und einem ordentlichen Mitglied des BGN e.V. eingeladen.

Der Bewerberin/dem Bewerber ist spätestens mit der Einladung zum Aufnahmegespräch je ein Exemplar der Satzung des Berufsverbandes und der vom Verband anerkannten Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher/-innen zuzustellen, die bei Aufnahme in den Verband von der Bewerberin/dem Bewerber anerkannt werden.

Ziel des Aufnahmegespräches ist es, die Bewerber/-innen und ihre Vorstellungen vom Beruf der Gebärdensprachdolmetscherin/des Gebärdensprachdolmetschers kennen zu lernen. Themen des Gespräches werden beruflicher Werdegang und berufliche Praxis der Bewerberin/des Bewerbers, die Berufs- und Ehrenordnung des Verbandes sowie die Erwartungen der Bewerberin/des Bewerbers an den Berufsverband sein.

Über den Aufnahmeantrag beschließt der geschäftsführende Vorstand auf seiner nächsten Sitzung nach dem Aufnahmegespräch. Der Bewerberin/dem Bewerber ist der Beschluss des Vorstandes unverzüglich mitzuteilen.

2.2 Außerordentliche Mitgliedschaft

Ein formloser Antrag auf den Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft (ggf. zusammen mit dem Ausbildungsnachweis) ist in der Geschäftsstelle einzureichen. Nach Eingang des Antrages wird die Bewerberin/der Bewerber zu einem Aufnahmegespräch mit zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes oder zwei delegierten ordentlichen Mitgliedern eingeladen.

Der Bewerberin/dem Bewerber ist spätestens mit der Einladung zum Aufnahmegespräch je ein Exemplar der Satzung des Berufsverbandes und der vom Verband anerkannten Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher/-innen zuzustellen, die bei Aufnahme in den Verband von der Bewerberin/dem Bewerber anerkannt werden.

Ziel des Aufnahmegespräches ist es, die Bewerber/-innen und ihre Vorstellungen vom Beruf der Gebärdensprachdolmetscherin/des Gebärdensprachdolmetschers kennen zu lernen. Themen des Gespräches werden beruflicher Werdegang und berufliche Praxis der Bewerberin/des Bewerbers, die Berufs- und Ehrenordnung des Verbandes sowie die Erwartungen der Bewerberin/des Bewerbers an den Berufsverband sein.

Über den Aufnahmeantrag beschließt der geschäftsführende Vorstand auf seiner nächsten Sitzung nach dem Aufnahmegespräch. Der Bewerberin/dem Bewerber ist der Beschluss des Vorstandes unverzüglich mitzuteilen.

Außerordentliche Mitglieder sind nicht berechtigt, den Verbandsnamen zu führen. Sollte sich der Ausbildungsstatus eines außerordentlichen Mitglieds ändern, ist dies unverzüglich der Geschäftsstelle des Verbandes mitzuteilen. Die außerordentliche Mitgliedschaft geht nur auf Antrag in eine ordentliche Mitgliedschaft über, das Aufnahmeverfahren gilt dann wie unter 2.1 beschrieben.

nach oben