Aufnahmerichtlinien
Die Aufnahmerichtlinien des BGN e.V. geben Ihnen einen transparenten Überblick über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Mitgliedschaft in unserem Verein. Sie dienen als verbindliche Grundlage für den Aufnahmeprozess und spiegeln unsere Werte wider.
Momentan richten wir das Aufnahmeformular noch ein. Bitte senden Sie Ihren Aufnahmeantrag mit den benötigten Unterlagen per Mail an
1. Voraussetzungen der Bewerber*innen
1.1 Als ordentliche Mitglieder des Berufsverbandes können aufgenommen werden:
(1) Bewerber*innen mit einem der folgenden akademischen Abschlüsse:
– Diplom-Gebärdensprachdolmetscher*in (Hochschule Magdeburg-Stendal, Westsächsische Hochschule Zwickau, Universität Hamburg)
– Gebärdensprachdolmetscher*in B.A. (Hochschule Magdeburg-Stendal, Humboldt Universität Berlin, Universität Hamburg)
– Gebärdensprachdolmetscher*in M.A. (Humboldt Universität Berlin)
– Gebärdensprachdolmetschen B.A. (Hochschule Fresenius, Idstein)
– Dolmetschen: Deutsche Gebärdensprache – Deutsch, Bachelor of Arts (B.A.) (Universität zu Köln)
(2) Bewerber*innen mit einem der folgenden nicht-akademischen Abschlüsse:
– staatlich geprüfte*r Gebärdensprachdolmetscher*in (Landesschulamt und Lehrkräfteakademie, Darmstadt/Staatliche Prüfungsstelle München)
– staatlich geprüfte*r Dolmetscher*in für Deutsche Gebärdensprache (Landesschulamt und Lehrkräfteakademie, Darmstadt)
– staatlich geprüfte*r Dolmetscher*in für internationale Gebärden oder Gebärdensprache eines anderen Landes (Landesschulamt und Lehrkräfteakademie, Darmstadt)
– staatlich geprüfte*r Dolmetscher*in für Schriftdeutsch (Landesschulamt und Lehrkräfteakademie, Darmstadt)
– Geprüfte*r Gebärdensprachdolmetscher*in (IHK Düsseldorf; Abschlussjahrgänge bis 2006)
1.2 Als außerordentliche Mitglieder des Berufsverbandes können Bewerber*innen aufgenommen werden, die:
(1) sich in einer geregelten Ausbildung befinden, die regelmäßig zu einer Qualifikation wie unter 1.1 führt.
(2) einer Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscher*in nachgehen, ohne eine der unter 1.1 genannten Qualifikationen nachweisen zu können.
2. Aufnahmeverfahren
2.1 Ordentliche Mitgliedschaft
(2) Der*dem Bewerber*in ist spätestens mit der Einladung zum Aufnahmegespräch je ein Exemplar der Satzung des Berufsverbandes und der vom Verband anerkannten Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher*innen zuzustellen, die bei Aufnahme in den Verband von der*dem Bewerber*in anerkannt werden.
(3) Ziel des Aufnahmegespräches ist es, die Bewerber*innen und ihre Vorstellungen vom Beruf der*des Gebärdensprachdolmetscher*in kennen zu lernen. Themen des Gespräches werden beruflicher Werdegang und berufliche Praxis der*des Bewerber*in, die Berufs- und Ehrenordnung des Verbandes sowie die Erwartungen der/des Bewerber*in an den Berufsverband sein.
(4) Über den Aufnahmeantrag beschließt der geschäftsführende Vorstand auf seiner nächsten Sitzung nach dem Aufnahmegespräch. Der*die Bewerber*in ist der Beschluss des Vorstandes unverzüglich mitzuteilen.
2.2 Außerordentliche Mitgliedschaft
(1) Ein formloser Antrag auf den Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft (ggf. zusammen mit dem Ausbildungsnachweis) ist in der Geschäftsstelle einzureichen. Nach Eingang des Antrages wird die*der Bewerber*in zu einem Aufnahmegespräch mit zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes oder zwei delegierten ordentlichen Mitgliedern eingeladen.
(2) Die*der Bewerber*in ist spätestens mit der Einladung zum Aufnahmegespräch je ein Exemplar der Satzung des Berufsverbandes und der vom Verband anerkannten Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher*innen zuzustellen, die bei Aufnahme in den Verband von der*des Bewerber*in anerkannt werden.
(3) Ziel des Aufnahmegespräches ist es, die Bewerber*innen und ihre Vorstellungen vom Beruf der*des Gebärdensprachdolmetscher*in kennen zu lernen. Themen des Gespräches werden beruflicher Werdegang und berufliche Praxis der*des Bewerber*in, die Berufs- und Ehrenordnung des Verbandes sowie die Erwartungen der*des Bewerber*in an den Berufsverband sein.
(4) Über den Aufnahmeantrag beschließt der geschäftsführende Vorstand auf seiner nächsten Sitzung nach dem Aufnahmegespräch. Der*des Bewerber*in ist der Beschluss des Vorstandes unverzüglich mitzuteilen.
(5) Außerordentliche Mitglieder sind nicht berechtigt, den Verbandsnamen zu führen. Sollte sich der Ausbildungsstatus eines außerordentlichen Mitglieds ändern, ist dies unverzüglich der Geschäftsstelle des Verbandes mitzuteilen. Die außerordentliche Mitgliedschaft geht nur auf Antrag in eine ordentliche Mitgliedschaft über, das Aufnahmeverfahren gilt dann wie unter 2.1 beschrieben.
Vorteile der Mitgliedschaft
- Rat und Hilfestellung rund um den Berufsalltag bzw. Berufseinstieg
- Schnittstelle zur Lehre in Hamburg (Dolmetschstudiengänge am IDGS, Uni HH)
- Günstige Fortbildungen rund ums Dolmetschen
- Politische Vertretung in alle Richtungen
- Vernetzung mit Kolleg:innen in der Region
- Aufnahme in den Online-Anfrage-Verteiler:

